KDS - Ihr Recht als Patient:in

Sollten vor Beginn einer geplanten Therapie oder einer Operation Ihrerseits Unsicherheiten oder Zweifel bestehen, haben Sie die Möglichkeit, sich von weiteren Fachärzten/-ärztinnen eine Zweitmeinung einzuholen. Die erneute Begutachtung und Einschätzung Ihrer Krankheitssituation kann Ihnen Absicherung und Orientierung in Ihren Entscheidungen bringen. Prinzipiell können Sie zu einem Thema so viele Ärzte/Ärztinnen konsultieren, wie Sie möchten. Bezogen auf die Finanzierung sollten Sie aber beachten, dass die österreichischen Krankenkassen derzeit die Einholung einer Zweitmeinung nicht als Kassenleistung akzeptieren. Das bedeutet: Sie haben das Recht, ohne Überweisung 1x im Quartal eine:n Allgemeinmediziner:in und eine:n Facharzt/-ärztin pro Fachrichtung aufzusuchen. Zu diesen können Sie innerhalb des Quartals so oft gehen, wie es notwendig ist. Möchten Sie jedoch innerhalb eines Quartals den/die Arzt/Ärztin wechseln oder eine Zweitmeinung einholen, müssen Sie vorher Ihre e-card bei der Krankenkasse freischalten lassen, um eine Kassenfinanzierung sicherzustellen. Wer trägt die Kosten einer Zweitkonsultation? ZWEITMEINUNG 12 Zweitmeinung

RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=