KDS - Ihr Recht als Patient:in

Haben Sie eine Handysignatur, können Sie Ihre Honorarnote ohne Antrag online unter www.meinesv.at einreichen oder über die SVS-App www.svs.at. Die App MeineSV funktioniert wie die Online-Einreichung. Den Antrag auf Kostenerstattung können Sie unter www.sozialversicherung.at downloaden und per Post an Ihre Krankenversicherung schicken. Wie kann ich die Honorarnote meines/meiner Wahlarztes/-ärztin für eine Rückerstattung einreichen? Auch Ihre Wahlarztrechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe Ihrer Rechnung erhalten Sie maximal 80% des Betrages zurück, den ein:e Kassenarzt/-ärztin von der Krankenkasse für dieselbe Tätigkeit erhalten würde. Tipp Reichen Sie die Rechnung Ihres/ Ihrer Privat- oder Wahlarztes/Wahlärztin nicht nur bei Ihrer staatlichen Krankenversicherung, sondern auch – falls vorhanden – bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein. In vielen Fällen wird der restliche Differenzbetrag übernommen. Fallbeispiel Fallbeispiel EKG Ihr Wahlarzt verrechnet Ihnen für das EKG z.B. EUR 80 Ein:e Kassenarzt/-ärztin würde für ein EKG erhalten EUR 42,06 Die Krankenkasse erstattet Ihnen für Ihr EUR 33,65 EKG beim Wahlarzt (=80% von EUR 42,06) Online oder per SVS-App Per Post 15 Freie Ärzte-/Ärztinnenwahl

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