KDS - Ihr Recht als Patient:in

Mit diesem Formular können Sie Änderungen vornehmen oder Einsicht in Ihre ELGA-Akte anfordern: https://www.gesundheit.gv.at/dam/jcr:0e777915-d284492d-a3fa-f3f5a5c26a3b/Ausuebung_meiner_ELGA-Teilnahmerechte_V_2.4.pdf info Pro Bundesland gibt es eine ELGA-Ombudsstelle. Diese sind online zu finden unter: www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/elga-ombudsstelle.html Die E-Medikation ist eine Teilanwendung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Hier werden ärztlich verordnete, in der Apotheke gekaufte Medikamente und ähnliche Produkte für ein Jahr gespeichert. Wozu dient die E-Medikation? Ärzte/Ärztinnen sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der E-Medikation zu speichern. Die behandelnden Ärzte/Ärztinnen können Ihre Medikationsliste einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik- und Therapieempfehlungen. Durch Scannen des Codes auf einem Rezept kann die Apotheke die ärztliche Verordnung auslesen und die Abgabe der verordneten Medikamente in ELGA speichern. Durch Stecken der e-card kann die Apotheke auch rezeptfreie Medikamente, die wechselwirkungsrelevant sind, eintragen. Die E-Medikationsliste enthält alle abgeholten und offenen Rezepte samt Medikamentennamen. Wer hat Zugriff auf meine E-Medikation? Auf die E-Medikationsliste haben jene Behandler:innen Zugriff, die auch auf Ihre ELGA-Krankenakte zugreifen können. Als Patient:in können Sie die Liste über Ihren Online-Zugang mit Handy-Signatur abrufen oder bei Ihrer ELGAOmbudsstelle erfragen. E-MEDIKATION 29 ELGA, E-Medikation und E-Rezept

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