KDS - Ihr Recht als Patient:in

Mindestgebrauchsdauer Für Rollstühle, orthopädische Schuhe und ähnliche Hilfsmittel gibt es eine Mindestgebrauchsdauer. Vor Ablauf dieser Dauer ist eine neuerliche Kostenübernahme nicht möglich. Welche Kosten fallen für mich an? Für Heilbehelfe und Hilfsmittel sind 10 % der Kosten selbst zu tragen, mindestens aber EUR 39,00 (Wert 2023). Für Sehbehelfe liegt der Selbstbehalt bei EUR 117,00 (Wert 2023). Die aktuellen Werte finden Sie in der Info-Box auf Seite 27. Heilbehelfe und Hilfsmittel 35

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