KDS - Ihr Recht als Patient:in

Ist der/die Arbeitgeber:in nur mehr verpflichtet das halbe Entgelt zu zahlen, wird die andere Hälfte von der Sozialversicherung übernommen. Wie hoch ist das Krankengeld? Grundsätzlich beträgt das Krankengeld 50 % der Bemessungsgrundlage (= Bruttogehalt pro Monat + Zuschlag für Sonderzahlungen). Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhöht es sich auf 60 %. Geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf einen Fixbetrag pro Tag von EUR 6,00 (Wert für 2023). Zu Details informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld? Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zu einer Dauer von 26 Wochen gewährt. Waren Sie im Jahr vor Ihrem Krankenstand mindestens 6 Monate versichert, stehen Ihnen sogar 52 Wochen lang Krankengeld zu. Die Auszahlung des Krankengeldes muss von Ihnen beantragt werden. Dies kann online via Bürgercard erledigt werden. Die Sozialversicherung gibt auf ihrer Website Auskunft über die aktuelle Höhe des Krankengeldes sowie über die zuständigen Ansprechpartner pro Bundesland. info https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867467&portal=oegkportal Dauer des Arbeitsverhältnisses Volles Entgelt Halbes Entgelt Im ersten Jahr 6 Wochen 4 Wochen Vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen Vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen Ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen Hier finden Sie eine Übersicht über die Entgeltfortzahlungspflicht: 39 Unterstützung durch Krankengeld

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