KDS - Ihr Recht als Patient:in

Nachsorge Nach einer Erkrankung oder Operation gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung auf Ihrem Weg der Genesung. Eine Reha oder eine Kur kann helfen, Sie wieder auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsgeld können Sie hierbei finanziell unterstützen. REHABILITATIONSGELD Wie hoch ist das Rehabilitationsgeld und wie kann ich es beziehen? Das Rehabilitationsgeld ist so hoch wie das Krankengeld (siehe S. 39). Das Rehabilitationsgeld ist unbefristet. Für die Auszahlung des Rehabilitationsgeldes und für die laufende Prüfung der Voraussetzungen ist Ihre Krankenkasse zuständig. Achtung: Das Rehabilitationsgeld ist lohnsteuerpflichtig. Wann habe ich Anspruch auf Rehabilitationsgeld? Rehabilitationsgeld können Sie erhalten, wenn Sie mindestens für sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Diese Geldleistung soll die Betroffenen unterstützen, wieder arbeitsfähig zu werden. • Geburtsdatum ab 01.01.1964 (Stand 2023) • keine Möglichkeit einer beruflichen Rehabilitation • kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung, Urlaubsgeld oder Arbeitslosenentschädigung info Genauere Informationen zum Rehabilitationsgeld finden Sie unter: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867465&portal=oegkportal 42 Rehabilitationsgeld

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