KDS - Ihr Recht als Patient:in

info Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder auf der Website der Sozialversicherung. Den Antrag müssen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger oder persönlich in einer der Servicestellen abgeben. https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.555945&version=1464785608 Wie stelle ich einen Antrag auf medizinische Rehabilitation? Sollte Ihr:e Arzt/Ärztin die Notwendigkeit einer Rehabilitation feststellen, kann über ihn/sie oder über das Krankenhaus ein Rehabilitationsantrag gestellt werden. Der/die Arzt/Ärztin wird Sie darüber informieren, welcher Versicherungsträger in Ihrem Fall zuständig ist. Ihr Antrag wurde abgelehnt? Wird Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt, kann ein neuerlicher Antrag bei wesentlicher Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes oder erneuter Erkrankung eingebracht werden. Da die Rehabilitation nicht zur Krankenbehandlung gehört, haben Sie keinen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf. Somit ist eine Kontrolle durch Gerichte nicht möglich. Wer übernimmt die Kosten meiner Rehabilitation? Grundsätzlich übernimmt die Pensionsversicherungsanstalt die Kosten Ihrer Rehabilitation. Je nach Einkommen ist eine Zuzahlung der Versicherten vorgesehen. Bei sozialer Schutzbedürftigkeit und einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 1.110,26 Euro (Wert 2023) ist eine Befreiung von der Zuzahlung vorgesehen. Für die Dauer der Gewährung medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation gebührt Ihnen ein Übergangsgeld in der Höhe der Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Info-Box auf Seite 27. 45 Medizinische Rehabilitation

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