KDS - Ihr Recht als Patient:in

Nach österreichischem Sozialversicherungsrecht haben Sie als Patient:in ein Recht auf eine ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung, die das Maß des Notwendigen nicht übersteigt. Unter einer zweckmäßigen Krankenbehandlung versteht man eine Behandlung durch „Therapien am Stand der Medizin“. Dazu zählen jene Therapien, die in Richtlinien von Fachkreisen oder medizinischen Schulen empfohlen werden. Meist handelt es sich dabei um Therapien der sogenannten Schulmedizin oder evidenzbasierten Medizin, die den Beweis der Wirksamkeit durch klinische Studien fordert. Welche Therapiekosten müssen von der Krankenkasse übernommen werden? Die Krankenkasse muss die Kosten für jene Therapien tragen, die: RECHT AUF OPTIMALE/ZWECKMÄSSIGE THERAPIE objektiv zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit dienen. Bevorzugt werden jene Therapien mit dem größten Erfolg, rascherer Wirksamkeit, geringerem Risiko oder geringeren Schmerzen. Dies gilt auch dann, wenn alternative Therapien, die nicht in allen Kriterien vergleichbar sind, kostengünstiger wären, eine Verschlechterung des Gesundheitszustands verzögern oder vermeiden, zur Verlängerung des Lebens dienen. Bei der Kostenerstattung von Therapien durch die Sozialversicherung gilt das Ökonomieprinzip. Das bedeutet, dass die Krankenkasse bei gleichwertigen The- rapien auf die kostengünstigere Alternative verweisen darf. Dennoch ist immer das Maß der Betroffenheit der Patienten/Patientinnen ausschlaggebend. Die Umstände (Gesundheitszustand, Beruf, Lebenssituation) müssen berücksichtigt werden. 18 Recht auf optimale/zweckmäßige Therapie

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