KDS - Ihr Recht als Patient:in

Welche Therapien werden nicht von der Krankenkasse übernommen? Von der Krankenkasse müssen zum z.B. jene Therapien nicht bezahlt werden, die nicht am Stand der Medizin sind oder die als „Life-StyleMedizin“ gelten. Als Beispiel wären hier etwa die medizinisch nicht erforderliche Korrektur der Fehlsichtigkeit durch Laseroperationen oder Maßnahmen gegen altersbedingten Haarverlust zu nennen. Auch Therapieformen der Alternativ- oder Komplementärmedizin werden großteils nicht von der Krankenkasse übernommen, da häufig keine Wirksamkeit in klinischen Studien nachgewiesen wurde. Ärzte/Ärztinnen und öffentliche Krankenanstalten dürfen Patienten/Patientinnen auch ablehnen, allerdings nur, wenn es sich um zeitlich nicht sehr dringliche und planbare Therapien handelt. Notfälle und zeitkritische Behandlungen müssen aber jedenfalls durchgeführt werden. So ist es möglich, dass für eine:n Diabetiker:in in seiner/ ihrer Lebenssituation eine kostengünstigere Insulin- pumpen-Therapie zumutbar ist, während für andere Patienten/Patientinnen aus beruflichen oder sonstigen Umständen ein teures Glucosemonitoring-Gerät zweckmäßig ist. Beispiel Zur evidenzbasierten Medizin zählen jene Therapieformen oder Arzneimittel, deren Wirkung durch klinische Studien nachgewiesen wurde (www.ema.europa.eu/en). Alternativ- oder Komplementärmedizin ist eine Ergänzung zur evidenzbasierten Medizin. Hierzu zählen Therapieformen oder Arzneimittel, deren Wirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden kann, sondern auf Erfahrung und subjektiver Beurteilung von Patienten/ Patientinnen und Behandler:innen beruht. info 19 Recht auf optimale/zweckmäßige Therapie

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