KDS - Ihr Recht als Patient:in

Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein zentrales Menschenrecht und greift auch im medizinischen Bereich. Kann ich auf bestimmte Therapien bestehen? Der Oberste Gerichtshof steht auf dem Standpunkt, dass der Wunsch des/der betroffenen Patienten/Patientin nicht außer Acht gelassen werden darf (vgl. dazu OGH 10 ObS 112/94 = SZ 67/76; 10 ObS 113/94 = SSV-NF 8/44; 10 ObS 409/02y). Das Wort des/der Patienten/Patientin hat dann Gewicht, wenn die möglichen Therapien unterschiedlich belastend sind. SELBSTBESTIMMUNG IN DER PRAXIS Obwohl der Arzt einer Patientin für ihre Probleme mit Krampfadern die Methode Stripping (klassische operative Entfernung von Krampfadern) als erste Wahl empfahl, entschied sie sich für die insgesamt teurere Methode Sklerotherapie (chemisches Verfahren zum Veröden von Krampfadern). Die Kasse lehnte die Übernahme der Kosten zunächst mit einem Hinweis auf die höheren Kosten ab. In einem Gerichtsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht entschied der Oberste Gerichtshof schlussendlich, dass die Krankenkasse in diesem konkreten Fall dem Wunsch der Patientin nach Sklerotherapie nachkommen und für die Therapie die Kosten übernehmen muss. Fallbeispiel 20 Selbstbestimmung in der Praxis

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