KDS - Ihr Recht als Patient:in

Kann ich mich auf Kosten einer österreichischen Krankenkasse im Ausland behandeln lassen? Es besteht kein genereller Anspruch auf die weltbeste medizinische Versorgung. Eine Behandlung im Ausland ist von den Krankenkassen dann zu bezahlen, wenn eine gleichwertige Therapiemöglichkeit in Österreich nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Eine Kostenübernahme der Sozialversicherung für eine Behandlung im Ausland ist im Vorhinein genehmigen zu lassen. Dazu benötigen Sie eine schriftliche Begründung Ihres/Ihrer Behandler:in, warum die Behandlung in Österreich nicht möglich ist. In der Bestätigung sind bereits ein:e bestimmte:r Arzt/Ärztin und eine namentlich genannte Behandlungseinrichtung im Ausland anzugeben. Ausschlaggebend war hier, dass die von der Patientin abgelehnte Methode eine Narkose mit stationärem Aufenthalt bedeutete, während für die gewählte Methode nur ein ambulanter Eingriff ohne Narkose notwendig war. Somit wäre eine Therapie durch Stripping wesentlich belastender für die Patientin gewesen als eine Sklerotherapie. 21 Selbstbestimmung in der Praxis

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