KDS - Ihr Recht als Patient:in

„Das Rezept läuft, nicht der Patient!“ Mit diesem Spruch haben die Krankenkassen die Einführung des Arzneimittel-Bewilligungs- Service, kurz ABS, beworben. Ärzte/Ärztinnen wurden verpflichtet, für Patienten/Patientinnen über das e-card-System elektronisch die Bewilligungen chefärztlich bewilligungspflichtiger Medikamente einzuholen. Die Kassen müssen innerhalb der Geschäftszeiten binnen 30 Minuten antworten. Sie gehen mit Ihrer e-card zu Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin und wollen sich Ihr bewilligungspflichtiges Medikament verschreiben lassen. Ihr:e Arzt/Ärztin beantragt über das ABS-System die Bewilligung, auf die Sie maximal 30 Minuten warten müssen. Der/die Arzt/Ärztin erhält dann über das ABS-System die Antwort, ob das Medikament bewilligt wurde oder nicht. Je nachdem kann er/sie Ihnen dann ein Rezept ausstellen, für das Sie in der Apotheke nur mehr die Rezeptgebühr und nicht den vollen Preis bezahlen müssen. Für eine abgelehnte Be- willigung geben die Chefärzte/-ärztinnen eine Begründung an. Ihr:e Arzt/ Ärztin kann nun versuchen, durch eine angepasste erneute Einreichung das Medikament bewilligen zu lassen. Die richtige Begründung des/der Arztes/Ärztin, warum Sie ein bestimmtes Medikament benötigen, ist oft der Schlüssel für eine erfolgreiche Bewilligung. Rückmeldung Verschreibung Ablehnung Wie läuft eine „chefärztliche Bewilligung“ ab? CHEFÄRZTLICHE BEWILLIGUNG – ABS-SYSTEM 24 Chefärztliche Bewilligung – ABS-System

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