KDS - Ihr Recht als Patient:in

Was machen Chefärzte/-ärztinnen? Der chef- und kontrollärztliche Dienst ist eine Kostenkontrollstelle und darf in die Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patient:in nicht eingreifen. Die Chefärzte/-ärztinnen treffen keine medizinischen, sondern Kostenentscheidungen. Eine Therapie darf nur abgelehnt werden, wenn es eine gleichwertige kosten- günstigere Alternative gibt. Im Rahmen des Antrags auf chefärztliche Bewilligung sollte daher von dem/der Arzt/Ärztin erklärt werden, warum der/die Patient:in genau dieses Arzneimittel oder diese Therapie benötigt und keine billigere Alternative in Frage kommt. Gründe könnten etwa sein, dass die kostengünstigere Variante nicht gewirkt hat, wegen Nebenwirkungen zu risikoreich ist oder der/die Patient:in aufgrund bestimmter persönlicher Eigenschaften für diese Therapie nicht in Frage kommt. Langzeitbewilligung Sollte Ihr:e Arzt/Ärztin davon ausgehen, dass Sie ein bewilligungspflichtiges Medikament über einen längeren Zeitraum einnehmen müssen, kann er/sie über das ABS-System eine Langzeitbewilligung einholen. Das bedeutet, dass Ihnen ein Medikament für 3, 6 oder 12 Monate bewilligt wird. Reicht eine Packung Ihres Medikaments also beispielsweise für einen Monat und Sie bekommen eine Langzeitbewilligung für 6 Monate, steht Ihnen ein Kontingent von 6 Packungen zur Verfügung. Sie müssen somit nicht jeden Monat auf eine Bewilligung warten, sondern Ihr:e Arzt/Ärztin kann Ihnen ein Rezept ausstellen, das von Ihrem Kontingent abgebucht wird. Ist Ihr Kontingent aufgebraucht und Sie müssen das Medikament weiter einnehmen, kann erneut eine Langzeitbewilligung beantragt werden. Genaue Infos zum Thema „Chefärztliche Bewilligung“ gibt es für Sie unter info https://selpers.com/lektion/mehr-durchblick-bei-sozialversicherung-und-bewilligungen-chefaerztlichebewilligung/ 25 Chefärztliche Bewilligung – ABS-System

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