KDS - Ihr Recht als Patient:in

1 2 3 4 BEHINDERTENPASS In Österreich besteht bei Personen eine Behinderung, wenn die Auswirkung einer mindestens 6 Monate dauernden Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am allgemeinen Erwerbsleben, erschweren. Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung körperlichen geistigen oder psychischen Um den Grad Ihrer Behinderung feststellen zu lassen, müssen Sie per Post, Fax oder online mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen. Folgende Unterlagen sind zusätzlich erforderlich: • ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO-Vorschriften • aktuelle medizinische Unterlagen, z.B. Befunde in Kopie • Meldezettel in Kopie Sie werden zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. Wichtig: Nehmen Sie alle Befunde Ihres/Ihrer Facharzt/-ärztin mit. Ihr Antrag wird auf Basis Ihrer Krankengeschichte, Ihrer Befunde und des Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung geprüft. Sie erhalten ein schriftliches Ergebnis Ihres Verfahrens. Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 % wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 % kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden. Falls das Ergebnis nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, können Sie es gerichtlich prüfen lassen (siehe Seite 37). 48 Behindertenpass

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