KDS - Ihr Recht als Patient:in

Der Behindertenpass Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundes- einheitlicher Nachweis einer Behinderung. Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit Wohnsitz in Österreich und einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%. info Einen Antrag für einen Behindertenpass können Sie über das Sozialministeriumservice stellen. Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos. Das Formular ist online verfügbar unter: https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_ Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html Für folgende Ermäßigungen ist ein Behindertenpass erforderlich: ÖBB – Ermäßigung (50 %) Kostenlose Jahresvignette (Autobahngebühr) Zuschuss zur Erlangung der Lenkberechtigung Vergünstigte Mautgebühren Parkausweis gemäß § 29 b StVO: Befreiung von den Parkgebühren Befreiung von der NoVA (motorbezogene Kraftfahrzeugsteuer) Der auf der Vorderseite angebrachte QR-Code ermöglicht Menschen mit Behinderung, auf der Website des Sozial- ministeriumservice nähere Informationen zum Behinderten- pass und den einzelnen Zusatzeintragungen abzurufen (§ 1 Abs 2 Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen). Auf der Rückseite werden vorliegende Zusatzeintragungen größtenteils in Form von Piktogrammen vorgenommen. (§1 Abs 6 Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen). 49 Behindertenpass

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