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In Ihrem Vortrag erläutert Dr.in Maria-Luise Plank  grundlegende Patientenrechte in Österreich, darunter die freie Arzt- und Apothekenwahl, das Recht auf Information, Einsicht in die Krankengeschichte und Mitentscheidung bei Therapien.

 

Bei vermuteten Behandlungsfehlern werden Dokumentation, Patientenanwaltschaft und Schlichtungsstellen empfohlen, wobei grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist gilt; außerdem werden Rechte von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben angesprochen. 

 

Titel der Folge 1: Allgemeine Patientenrechte